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Autoankauf Essen - Tipps beim Privatverkauf
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AUTOANKAUF Essen NRW
Gebrauchtwagen
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Unfallwagen Ankauf
Fehler beim Privatverkauf vermeiden
Autoankauf Essen NRW ist erste Wahl in Autoankauf und Export in Deutschland. Mehr als 1000
Fahrzeuge haben wir in alle Welt verschifft. Wir nehmen alle Hersteller, Typen und Varianten in
Essen und Umgebung und auch in Ihrer Stadt.
Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis,
den sie selber vom späteren Käufer verlangen. Das ist verständlich, denn der Profit beziffert ihre
Einnahmen. Warum sollten Sie diesen Profit nicht selber amortisieren?
Es sei denn, Ihr altes Fahrzeug hat derart viele Schäden, dass Sie es an Privatpersonen nicht guten
Gewissens weiterverkaufen können. Wenn Sie um Schäden an Ihrem Auto wissen und sich jedweder
Verantwortung für diese Schäden entziehen wollen, dann können Sie auch „fliegende, gewerbliche
Händler“ in Erwägung ziehen. Jedoch dürfen Sie dabei keinen allzu hohen Obolus erwarten. Lediglich
bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen
Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug - aber nur, weil sie sich deshalb die
Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei
Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.
Nicht beirren lassen
Setzen Sie generell einen 20 bis 30% höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu
erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie
bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung. Lassen Sie sich von Kaufinteressierten nicht
negativ in Bezug auf Ihr Fahrzeug beeinflussen, denn insbesondere "fliegende Händler" versuchen
stets den Kaufpreis immens zu drücken, indem sie nach (nicht vorhandenen) Fehlern suchen oder
minimale Schäden künstlich aufbauschen. Aber richten Sie sich mit Ihre Preisvorstellung dennoch
nach anerkannten Listen, denn keiner zahlt einen utopischen Preis für ein gebrauchtes Auto, nur
weil Ihnen dieses Fahrzeug „ans Herz gewachsen ist“. Genauso sollten Sie nicht einem potentiellen
Käufer, weil dieser Ihnen ans Herz gewachsen ist, einen Spottpreis offerieren.
Fehler beim Privatverkauf vermeiden
Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch
als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden.
So kann ein nicht (schriftlich) genannter Schaden, z.B. an den Bremsen, bei einer Verunfallung
schwerwiegende, juristische Folgen für Sie haben. Und gegebenenfalls ist Ihr Wissen um den
Schaden schnell nachweisbar, beispielsweise wenn Sie eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht
hat oder Sie Bekannten davon erzählt haben. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen
Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf
nennen und schriftlich fixieren.
Formalitäten nicht vergessen
Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalitäten für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die
sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen
Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen. Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das
Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit
Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und
bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen
Kennzeichen kommt.
Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet downloadbar. Achten Sie darauf, dass es
sich um einen Kaufvertrag für Privatpersonen handelt, denn als Gewerblicher müssen Sie zwei Jahre
Garantie geben! Geben Sie den KFZ-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn, wer
den Brief in Händen hält, gilt als Eigentümer des Autos. Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt
werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der
Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt.
Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und
begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger!
Trennung schmerzt
Zwar kann die Trennung von Ihrem Auto schmerzen, aber lassen Sie sich nicht vom Schmerz zu
überhöhten Preisvorstellungen verleiten, denn ein Auto ist ein Auto ist ein Auto, selbst wenn Sie
dieses auf Rosen gebettet haben. Zwar dürfen Sie eine besondere Fürsorge, die Sie dem Fahrzeug
zukommen lassen haben, dem Käufer nahebringen, aber wenn Sie Ihr Auto auf den Namen „Jockel“
getauft haben, müssen Sie dies nicht zwingend dem Käufer mitteilen. Sie dürfen wohl Ihr Fahrzeug
lobpreisen, dass es Sie nie im Stich gelassen hat, wenn dies denn der Wahrheit entspricht, denn
Lügen haben kurze Beine – und mit denen gehen Sie vielleicht künftig zu Fuß!
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Unser Autoankauf NRW ist in vielen
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